Änderung § 57 SGB XII vom 01.01.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 57 SGB XII, alle Änderungen durch Artikel 13 BTHG am 1. Januar 2020 und Änderungshistorie des SGB XII

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 57 SGB XII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
§ 57 SGB XII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234, 2019 BGBl. I S. 1948
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 57 Persönliches Budget


(Text neue Fassung)

§ 57 (aufgehoben)


vorherige Änderung

1 Leistungsberechtigte nach § 53 erhalten auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines Persönlichen Budgets. 2 § 29 des Neunten Buches ist insoweit anzuwenden.



 
(heute geltende Fassung) 



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