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Zitierungen von § 139 SGB XII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 139 SGB XII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 12 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2018
... Nach der Angabe zu § 138 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 139 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel für die Zeit ... anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches,". 7. Die folgenden §§ 139 bis 145 werden angefügt: „§ 139 Übergangsregelung zur Erbringung ... 7. Die folgenden §§ 139 bis 145 werden angefügt: „ § 139 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel für die Zeit ...
Artikel 13 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020 (vom 01.01.2020)
... Erstattung des Barbetrages durch den Bund ab dem Jahr 2020". j) Die Angabe zu § 139 wird wie folgt gefasst: „§ 139 Übergangsregelung für Bedarfe ... 2020". j) Die Angabe zu § 139 wird wie folgt gefasst: „ § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020". ... bb) mit einer weiteren Person lebend,". 39. (aufgehoben) 40. § 139 wird wie folgt gefasst: „§ 139 Übergangsregelung für Bedarfe ... 39. (aufgehoben) 40. § 139 wird wie folgt gefasst: „ § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020  ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 139 folgende Angabe eingefügt: „§ 140 Übergangsregelung zur ... Kalenderjahres zu zahlen, das auf den jeweiligen Meldezeitraum folgt." 12. Nach § 139 wird folgender § 140 eingefügt: „§ 140 Übergangsregelung zur ...
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