interne Verweise§ 42 SGB XII Bedarfe (vom 01.01.2022) ... § 27b Absatz 1 Satz 2 oder nach § 27c Absatz 1 Nummer 2 ergibt, in Höhe der nach § 45a ermittelten durchschnittlichen Warmmiete von Einpersonenhaushalten, 5. ergänzende ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... b) Nach der Angabe zu § 45 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 45a Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete". c) Nach der Angabe zu § 64i ... § 27b Absatz 1 Satz 2 oder nach § 27c Absatz 1 Nummer 2 ergibt, in Höhe der nach § 45a ermittelten durchschnittlichen Warmmiete von Einpersonenhaushalten,". ... In Satz 3 werden nach dem Wort „Einpersonenhaushalten" die Wörter „nach § 45a " eingefügt. bb) Die Sätze 4 und 5 werden aufgehoben. cc) ... 10. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete ... 10. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „ § 45a Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete (1) Die Höhe der durchschnittlichen ...
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