Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 103 SGB XII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 SGB XII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 SGB XII Einschränkung, Aufrechnung (vom 01.01.2023)
... Unterlassen veranlasst hat, oder 2. es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 handelt. In den Fällen des Satzes 1 kann die Aufrechnung mit ...
§ 102 SGB XII Kostenersatz durch Erben (vom 07.12.2006)
... dem Tod der leistungsberechtigten Person, ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners. § 103 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (5) Der Ersatz der Kosten durch die Erben gilt nicht für ...
§ 104 SGB XII Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen
... für zu Unrecht erbrachte Leistungen der Sozialhilfe ist in entsprechender Anwendung des § 103 verpflichtet, wer die Leistungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 11.02.1988 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 2 SGB12§90Abs2DV (vom 01.04.2017)
... § 1 maßgebende Betrag kann angemessen herabgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 103 oder 94 des Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 5 BürgerGG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... veranlasst hat, oder 2. es sich um Ansprüche auf Kostenersatz nach den §§ 103 und 104 handelt. In den Fällen des Satzes 1 kann die Aufrechnung mit einem ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Artikel 1 SGB12uaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
...  20. § 102 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 103 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." 21. In § 105 Abs. 2 Satz 2 werden die ...