interne Verweise§ 8 PublG Feststellung des Jahresabschlusses ... Unternehmen einen Aufsichtsrat hat, unverzüglich nach Eingang seines Prüfungsberichts ( § 7 ), wenn das Unternehmen keinen Aufsichtsrat hat, unverzüglich nach Eingang des ...
§ 19a PublG Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen (vom 17.06.2016) ... zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 ... 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach § 7 Satz 6 eingerichteten Prüfungsausschusses eines Unternehmens, das kapitalmarktorientiert im ...
§ 20 PublG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022) ... entspricht. (2c) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 eines in Absatz 2a genannten Unternehmens den Gesellschaftern oder der sonst für die ...
§ 22 PublG Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften (vom 01.01.2024) ... Die §§ 7 , 9, 11, 13 Abs. 3 Satz 2 und § 21 in der Fassung des Bilanzrechtsreformgesetzes vom 4. ... 9, 11, 13, 14, 17 und 20 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar. (6) § 7 Satz 5 und 6 muss so lange nicht angewandt werden, wie alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des ... bis 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch entsprechend anzuwenden. Soweit § 7 Satz 5 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung auf § 100 Absatz 5 und § 107 Absatz 4 des ...
Zitat in folgenden NormenBundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)
Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
§ 21 BAPostG Rechnungslegung (vom 14.08.2021) ... ist nicht anzuwenden. (3) Der Jahresabschluss bedarf der Genehmigung nach § 7 Absatz 1 . Das Publizitätsgesetz ist nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 4 AReG Änderung des Publizitätsgesetzes ... auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen." 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden die Wörter „Satz 2 bis ... zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 ... 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach § 7 Satz 6 eingerichteten Prüfungsausschusses eines Unternehmens, das kapitalmarktorientiert im ... „(2a) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder als Mitglied eines nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 ... 1 Satz 2 in Verbindung mit § 324 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs oder nach § 7 Satz 6 eingerichteten Prüfungsausschusses eines Unternehmens, das kapitalmarktorientiert im ... ist. (2b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5, der keinen Prüfungsausschuss eingerichtet hat, oder als Mitglied eines nach § 6 ... (2c) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5, der einen Prüfungsausschuss eingerichtet hat, eines in Absatz 2a genannten ... 6. Dem § 22 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) § 7 Satz 5 und 6 muss so lange nicht angewandt werden, wie alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 13 FISG Änderung des Publizitätsgesetzes ... Interesse nach § 316a Satz 2 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt. 5. § 7 Satz 5 und 6 wird wie folgt gefasst: „Ist das Unternehmen ein Unternehmen von ... In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder" gestrichen sowie die Angabe „§ 7 Satz 6" durch die Wörter ... Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 oder" gestrichen sowie die Angabe „ § 7 Satz 6" durch die Wörter „§ 7 Satz 5 in Verbindung mit § 107 Absatz 4 ... d) In Absatz 2b werden die Wörter „als Mitglied eines Aufsichtsrats nach § 7 Satz 5 , der keinen Prüfungsausschuss eingerichtet hat, oder" gestrichen. e) In ... eingerichtet hat, oder" gestrichen. e) In Absatz 2c werden nach der Angabe „ § 7 Satz 5" das Komma und die Wörter „der einen Prüfungsausschuss eingerichtet ... Absatz 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch entsprechend anzuwenden. Soweit § 7 Satz 5 in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung auf § 100 Absatz 5 und § 107 Absatz 4 des ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
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