§ 9 Gremienbericht
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes sowie über die Entsendung von Frauen in wesentliche Gremien außerhalb des Bereichs des Bundes vor. Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
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