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Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (3. AUGBek k.a.Abk.)

B. v. 14.03.1988 BGBl. I S. 351
Geltung ab 24.03.1988; FNA: 319-89-1-3 Zwischenstaatliche Rechtshilfe

Bekanntmachung



Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

In den Vereinigten Staaten von Amerika:

New Jersey

Washington

West Virginia

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. November 1987 (BGBl. I S. 2381).

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