§ 8 - Satzung DG BANK AG (DGBankSa k.a.Abk.)

§ 8



1.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.

2.
Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.



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