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§ 5 - Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (BMVgWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.06.1976 BGBl. I S. 1492; aufgehoben durch VI. A. v. 16.01.2006 BGBl. I S. 273
Geltung ab 01.07.1976; FNA: 2030-14-39 Beamte
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§ 5 Schlußvorschriften



Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

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