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Zitierungen von § 57 TAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 TAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 TAppO Ausbildungsstätten, Dauer
... in beiden Einrichtungen abgeleistet werden kann, dauert 700 Stunden unbeschadet des § 57 und ist zusammenhängend nach Absolvierung des neunten Fachsemesters in mindestens 16 Wochen ...
Anlage 14 TAppO (zu § 57 Abs. 3)
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