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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. KrWaffKontrGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KrWaffKontrGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 2. KrWaffKontrGDV Antrag auf Erteilung einer Überlassungsgenehmigung
... oder Gewicht 7. Zweck der Überlassung. (2) § 1 Abs. 2 gilt ...
§ 3 2. KrWaffKontrGDV Antrag auf Erteilung einer Erwerbsgenehmigung
...  Zweck des Erwerbs 9. Endverbleib der Kriegswaffen. (2) § 1 Abs. 2 gilt ...
§ 4 2. KrWaffKontrGDV Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
... der Kriegswaffen enthalten. Die Angaben sind glaubhaft zu machen. (3) § 1 Abs. 2 gilt ...
§ 5 2. KrWaffKontrGDV Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
... oder Flugstrecke 9. Zeitraum der Beförderung. (2) § 1 Abs. 2 gilt ...
§ 5a 2. KrWaffKontrGDV Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Auslandsgeschäfte
... auf diese Angaben beziehen, hat der Antragsteller auf Verlangen vorzulegen. (4) § 1 Abs. 2 gilt ...