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Zitierungen von § 9 Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 2. KrWaffKontrGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KrWaffKontrGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 2. KrWaffKontrGDV Meldung der Kriegswaffenbestände (vom 20.03.2020)
... dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Waffentypen getrennt und mit den in § 9 Absatz 3 und 4 vorgeschriebenen Angaben binnen zwei Wochen nach den Meldestichtagen elektronisch zu melden. ... 1 gilt entsprechend für Beförderungen ohne Bestandsveränderungen. (2) § 9 Absatz 7 gilt entsprechend. (3) Die Meldungen nach Absatz 1 sind beginnend mit dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
Artikel 1 2. KrWaffKontrGDVÄndV Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... Wörter „in Textform" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... bbb) Die Angabe „(BAFA)" wird gestrichen. ccc) Die Angabe „ § 9 Abs. 4 und 5" wird durch die Angabe „§ 9 Absatz 3 und 4" ersetzt. ddd) ... ccc) Die Angabe „§ 9 Abs. 4 und 5" wird durch die Angabe „ § 9 Absatz 3 und 4" ersetzt. ddd) Nach den Wörtern „binnen zwei Wochen nach den ...