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Zitierungen von § 9 Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 2. KrWaffKontrGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. KrWaffKontrGDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 2. KrWaffKontrGDV Meldung der Kriegswaffenbestände (vom 20.03.2020)
... dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Waffentypen getrennt und mit den in § 9 Absatz 3 und 4 vorgeschriebenen Angaben binnen zwei Wochen nach den Meldestichtagen elektronisch zu melden. ... 1 gilt entsprechend für Beförderungen ohne Bestandsveränderungen. (2) § 9 Absatz 7 gilt entsprechend. (3) Die Meldungen nach Absatz 1 sind beginnend mit dem ...
Zitat in folgenden Normen
Kriegswaffengenehmigungsverordnung (KrWaffGenV)
V. v. 30.07.1961 BAnz. Nr. 150; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 249
§ 3c KrWaffGenV (vom 08.09.2026)
... mit Kriegswaffen nach § 12 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und der §§ 9 bis 14 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
Artikel 1 2. KrWaffKontrGDVÄndV Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... Wörter „in Textform" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... bbb) Die Angabe „(BAFA)" wird gestrichen. ccc) Die Angabe „ § 9 Abs. 4 und 5" wird durch die Angabe „§ 9 Absatz 3 und 4" ersetzt. ddd) ... ccc) Die Angabe „§ 9 Abs. 4 und 5" wird durch die Angabe „ § 9 Absatz 3 und 4" ersetzt. ddd) Nach den Wörtern „binnen zwei Wochen nach den ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 02.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 249
Artikel 1 2. KrWaffGenVÄndV Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
... mit Kriegswaffen nach § 12 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und der §§ 9 bis 14 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von ...
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