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Zitierungen von § 12 FlErwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 FlErwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlErwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 FlErwV Verkauf an Nichtberechtigte (vom 11.07.2009)
... nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes benötigt werden. § 12 Abs. 10 gilt entsprechend. Ein Ausgleich für naturschutzrechtliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 3 AusglLeistG Flächenerwerb (vom 01.01.2024)
... diese andere Nutzung absehbar ist. Im Falle einer vorherigen Gestattung gemäß § 12 Abs. 3a der Flächenerwerbsverordnung gelten die Sätze 1 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Mehrerlös die ...
§ 7 AusglLeistG Übergangs- und Schlussbestimmungen (vom 30.03.2011)
... durch das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 30. März 2011 in § 12 Absatz 7 der Flächenerwerbsverordnung aufgenommene Änderung gilt auch zugunsten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Artikel 1 FlErwÄndG Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes
... diese andere Nutzung absehbar ist. Im Falle einer vorherigen Gestattung gemäß § 12 Abs. 3a der Flächenerwerbsverordnung gelten die Sätze 1 bis 7 entsprechend mit der ...
Artikel 2 FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... Zusage nach § 3 Abs. 1 Satz 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes." 11. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz (2. FlErwÄndG)
G. v. 21.03.2011 BGBl. I S. 450
Artikel 1 2. FlErwÄndG Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes
... durch das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 30. März 2011 in § 12 Absatz 7 der Flächenerwerbsverordnung aufgenommene Änderung gilt auch zugunsten der ...
Artikel 2 2. FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... „9 und 10" durch die Angabe „8 und 9" ersetzt. 2. Dem § 12 Absatz 2a wird folgender Satz angefügt: „Die Anrechnung erfolgt ... erfolgt ausschließlich auf die Ortsansässigkeit." 3. In § 12 Absatz 7 Satz 2 werden die Wörter „im Wege einer (vorweggenommenen) Erbfolge" ...
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