Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST (POSTDIENSTErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 22.04.1991 BGBl. I S. 1060
Geltung ab 01.07.1991; FNA: 2030-11-47-24 Beamte
I.
II.
III.
Schlußformel

I.



Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt.

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II.



Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

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III.



Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.

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Schlußformel



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