Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.01.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - TKG-Übertragungsverordnung (TKGÜbertrV)

V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2899; aufgehoben durch § 3 V. v. 16.01.2013 BGBl. I S. 79
Geltung ab 25.11.2004; FNA: 900-15-2 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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