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§ 3 - Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)

Artikel 2 G. v. 05.11.2001 BGBl. I S. 2950, 2953; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 404-30 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 3 Umwandlungsausspruch



(1) 1In den Fällen des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 kann das Familiengericht auf Antrag aussprechen, dass das Kind die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes erhält, wenn

1.
dies dem Wohl des Kindes dient,

2.
die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das Eltern-Kind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und

3.
überwiegende Interessen des Ehegatten, des Lebenspartners oder der Kinder des Annehmenden oder des Angenommenen nicht entgegenstehen.

2Auf die Erforderlichkeit und die Erteilung der in Satz 1 Nr. 2 genannten Zustimmungen finden die für die Zustimmungen zu der Annahme maßgebenden Vorschriften sowie Artikel 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche entsprechende Anwendung. 3Auf die Zustimmung des Kindes ist zusätzlich § 1746 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. 4Hat der Angenommene zur Zeit des Beschlusses nach Satz 1 das 18. Lebensjahr vollendet, so entfällt die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1.

(2) Absatz 1 gilt in den Fällen des § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 entsprechend, wenn die Wirkungen der Annahme von den nach den deutschen Sachvorschriften vorgesehenen Wirkungen abweichen.



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Frühere Fassungen von § 3 AdWirkG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2021Artikel 3 Adoptionshilfe-Gesetz
vom 12.02.2021 BGBl. I S. 226
aktuell vorher 31.03.2020Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
vom 19.03.2020 BGBl. I S. 541
aktuell vorher 27.06.2014Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner
vom 20.06.2014 BGBl. I S. 786
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 68 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 AdWirkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AdWirkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdWirkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AdWirkG Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung (vom 01.04.2021)
... Feststellung nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn gleichzeitig ein Umwandlungsausspruch nach § 3  ...
§ 5 AdWirkG Antragstellung; Reichweite der Entscheidungswirkungen (vom 01.04.2021)
... Beurkundung der Geburt des Kindes zuständig ist; 2. für einen Ausspruch nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 der Annehmende, annehmende Ehegatten nur gemeinschaftlich. Der Antrag auf ... Gesetzbuchs. (2) Eine Feststellung nach § 2 sowie ein Ausspruch nach § 3 wirken für und gegen alle. Die Feststellung nach § 2 wirkt jedoch nicht ...
§ 6 AdWirkG Zuständigkeit und Verfahren (vom 01.04.2021)
... Über Anträge nach den §§ 2 und 3 entscheidet das Familiengericht, in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für ... Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu beteiligen, im Verfahren nach § 3 sind das Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu beteiligen.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
§ 99 SGB VIII Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2023)
... nach § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes sowie eines Umwandlungsausspruchs nach § 3 des Adoptionswirkungsgesetzes die Zahl der a) eingeleiteten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des ... die Zahl der a) eingeleiteten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des Adoptionswirkungsgesetzes , b) beendeten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des Adoptionswirkungsgesetzes, ... 3 des Adoptionswirkungsgesetzes, b) beendeten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des Adoptionswirkungsgesetzes , die ausländische Adoptionen nach § 2a des Adoptionsvermittlungsgesetzes zum Gegenstand ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 6 StAG (vom 20.08.2021)
... Voraussetzungen des Satzes 3 nicht vor und wird eine Umwandlung des Annahmeverhältnisses nach § 3 des Adoptionswirkungsgesetzes ausgesprochen, gilt Satz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 68 FGG-RG Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
... S. 122), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort ...

Adoptionshilfe-Gesetz
G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Artikel 3 AdHiG Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
... werden." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 ... durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 4. Nach § 3 wird folgender § 4 eingefügt: „§ 4 Unbegleitete ... Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu beteiligen, im Verfahren nach § 3 sind das Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu beteiligen." ... In Satz 1 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 2 Satz 1 sowie auf einen Ausspruch nach § 3 Abs. 1 oder 2 oder nach § 4 Abs. 2 Satz 3" durch die Wörter „nach § 2 Absatz 3 Satz 1 ... 3" durch die Wörter „nach § 2 Absatz 3 Satz 1 sowie auf einen Ausspruch nach § 3 Absatz 1 oder 2 oder nach § 5 Absatz 2 Satz 3" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 541
Artikel 5 StKAdG Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. In § 3 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 und 3" ...

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner
G. v. 20.06.2014 BGBl. I S. 786
Artikel 3 AdoptErwG Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
... § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Adoptionswirkungsgesetzes vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950, ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... nach § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes sowie eines Umwandlungsausspruchs nach § 3 des Adoptionswirkungsgesetzes die Zahl der a) eingeleiteten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des ... die Zahl der a) eingeleiteten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des Adoptionswirkungsgesetzes , b) beendeten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des ... 3 des Adoptionswirkungsgesetzes, b) beendeten Verfahren nach den §§ 2 und 3 des Adoptionswirkungsgesetzes , die ausländische Adoptionen nach § 2a des Adoptionsvermittlungsgesetzes zum Gegenstand ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3538
Artikel 1 4. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Voraussetzungen des Satzes 3 nicht vor und wird eine Umwandlung des Annahmeverhältnisses nach § 3 des Adoptionswirkungsgesetzes ausgesprochen, gilt Satz 1 entsprechend." 5. In § 8 Absatz 2 werden die ...