interne Verweise§ 5 BWildSchV Rechtmäßiger Besitz, Nachweispflicht ... wenn er auf Verlangen nachweist, daß die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 2 Abs. 2 bis 5 vorliegen oder glaubhaft macht, daß er oder ein Dritter die Tiere bei ... gilt dies nur, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Berechtigung nach § 2 Abs. 2 bis 5 nicht ...
§ 5a BWildSchV Strafvorschriften (vom 18.07.2018) ... Nach § 38a Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ein dort genanntes Tier oder ein Teil oder ein Erzeugnis eines solchen Tieres ... (2) Nach § 38a Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ein dort genanntes Tier oder ein Teil oder ein Erzeugnis eines solchen Tieres ...
§ 6 BWildSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 18.07.2018) ... des Bundesjagdgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ein dort genanntes Tier oder ein Teil oder ein Erzeugnis eines solchen Tieres sonst erwirbt, sonst ... Gewalt über ein solches Tier, Teil oder Erzeugnis ausübt, 2. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 dort bezeichnete Tiere an Dritte gegen Entgelt abgibt oder zu diesem Zweck befördert, ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Anhang BWildSchVÄndV zu Artikel 1 Nummer 4 ... 1 (zu § 2 Absatz 1 ) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten Teil A (Besitz) ... (Podiceps cristatus L.) Graureiher (Ardea cinerea L.) Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 ) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten Rebhuhn (Perdix perdix ... Tafelente (Aythya ferina L.) Blässhuhn (Fulica atra L.) Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 ) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Artikel 1 BWildSchVÄndV ... 2005 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Verbote (1) Es ist verboten, ... wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Verbote (1) Es ist verboten, 1. Tiere der in Anlage 1 Teil A genannten ... (1) Nach § 38a Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ein dort genanntes Tier oder ein Teil oder ein Erzeugnis eines solchen Tieres ... (2) Nach § 38a Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes wird bestraft, wer entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ein dort genanntes Tier oder ein Teil oder ein Erzeugnis eines solchen Tieres besitzt." ... geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ein dort genanntes Tier oder ein Teil oder ein Erzeugnis eines solchen Tieres sonst erwirbt, sonst ...
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