interne Verweise§ 2 BWildSchV Verbote (vom 18.07.2018) ... Es ist verboten, 1. Tiere der in Anlage 1 Teil A genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere ... genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere der in Anlage 1 Teil B genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere gewerbsmäßig ... gewerbsmäßig anzukaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, 3. Tiere der in Anlage 1 Teil C genannten Arten a) über Nummer 2 hinaus sonst zu erwerben, über sie ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
V. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1159
Artikel 1 BWildSchVÄndV ... „§ 2 Verbote (1) Es ist verboten, 1. Tiere der in Anlage 1 Teil A genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere ... genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen, 2. Tiere der in Anlage 1 Teil B genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere gewerbsmäßig ... gewerbsmäßig anzukaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, 3. Tiere der in Anlage 1 Teil C genannten Arten a) über Nummer 2 hinaus sonst zu erwerben, über sie ... 2 werden die Wörter „oder Abs. 3 Nr. 2 Satz 2" gestrichen. 4. Die Anlagen 1 bis 5 werden wie aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich ...
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