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Anlage 2 - Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere (SeelotRevierV k.a.Abk.)

V. v. 25.08.1978 BGBl. I S. 1515; zuletzt geändert durch Artikel 67 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 01.09.1978; FNA: 9515-12 Seelotswesen
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) Ausweis für Seelotsen auf Seeschiffahrtstraßen außerhalb der Reviere



(siehe BGBl. 1978 I S. 1518)



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Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 67 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SeelotRevierV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeelotRevierV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SeelotRevierV
... laufenden hält. Außerdem ist ihm ein Lotsenausweis nach dem Muster der Anlage 1 oder 2 auszuhändigen. (2) Der Lotsenausweis ist der Schiffsführung auf Verlangen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 67 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere
... „Waterways and Shipping Directorate North" gestrichen. 3. In der Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) werden auf Seite 2 die Wörter „Wasser- und ...