§ 308a - Handelsgesetzbuch (HGB)

G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
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§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen


§ 308a hat 1 frühere Fassung und wird in 10 Vorschriften zitiert

1Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. 2Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umzurechnen. 3Eine sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten „Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" auszuweisen. 4Bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden des Tochterunternehmens ist der Posten in entsprechender Höhe erfolgswirksam aufzulösen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) G. v. 25. Mai 2009 BGBl. I S. 1102 m.W.v. 29. Mai 2009

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Frühere Fassungen von § 308a HGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 308a HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 308a HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 310 HGB Anteilmäßige Konsolidierung (vom 23.07.2015)
... Konsolidierung sind die §§ 297 bis 301, §§ 303 bis 306, 308, 308a , 309 entsprechend ...
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... mit den in Nummer 1 Buchstabe b bezeichneten Vorschriften, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a über die Bewertung, e) des § 311 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 312 ...
§ 340n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... mit den in Nummer 1 Buchstabe b bezeichneten Vorschriften, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a über die Bewertung, e) des § 311 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 312 ...
§ 341n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... mit den in Nummer 1 Buchstabe b bezeichneten Vorschriften, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a über die Bewertung, e) des § 311 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 312 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Publizitätsgesetz (PublG)
G. v. 15.08.1969 BGBl. I S. 1189, 1970 I S. 1113; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 13 PublG Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht (vom 19.04.2017)
... den Konzernabschluß oder Teilkonzernabschluß gelten die §§ 294 bis 314 des Handelsgesetzbuchs sinngemäß; soweit eine abweichende Gliederung ...
§ 20 PublG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022)
... 1 Buchstabe b bezeichneten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a des Handelsgesetzbuchs über die Bewertung, e) des § 311 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 312 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 66 EGHGB (vom 28.12.2012)
... 298 Abs. 1, § 300 Abs. 1 Satz 2, § 301 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, die §§ 306, 308a , 310 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 3, § 314 Abs. 1 Nr. 10 bis 12, 14 bis 21, § 315a ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 1 BilMoG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... § 307 Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben. 48. Nach § 308 wird folgender § 308a eingefügt: „§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden ... 48. Nach § 308 wird folgender § 308a eingefügt: „§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen Die Aktiv- und ... des § 308 Abs. 2" durch die Wörter „, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a " ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 289 Abs. 1 oder 4" ... des § 308 Abs. 2" durch die Wörter „, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a " ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 289 Abs. 1 oder 4" ... des § 308 Abs. 2" durch die Wörter „, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a " ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 289 Abs. 1 oder 4" ...
Artikel 2 BilMoG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... 298 Abs. 1, § 300 Abs. 1 Satz 2, § 301 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, die §§ 306, 308a , 310 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 3, § 314 Abs. 1 Nr. 10 bis 12, 14 bis 21, § 315a ...
Artikel 4 BilMoG Änderung des Publizitätsgesetzes
... des § 308 Abs. 2" durch die Wörter „, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a " ersetzt. 7. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt:  ...


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