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§ 612 - Handelsgesetzbuch (HGB)

G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
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§ 612 Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung



(1) 1Das Haftungsbeschränkungsübereinkommen (§ 611 Absatz 1 Satz 1) ist auf folgende Ansprüche mit der Maßgabe anzuwenden, dass für sie unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, ein gesonderter Haftungshöchstbetrag gilt:

1.
Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Hebung, Beseitigung, Vernichtung oder Unschädlichmachung eines gesunkenen, havarierten, gestrandeten oder verlassenen Schiffes, samt allem, was sich an Bord eines solchen Schiffes befindet oder befunden hat, und

2.
Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung, Vernichtung oder Unschädlichmachung der Ladung des Schiffes.

2Die in Satz 1 angeführten Ansprüche unterliegen jedoch nicht der Haftungsbeschränkung, soweit sie ein mit dem Haftpflichtigen vertraglich vereinbartes Entgelt betreffen.

(2) 1Der Haftungshöchstbetrag nach Absatz 1 errechnet sich nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des Haftungsbeschränkungsübereinkommens. 2Der Haftungshöchstbetrag gilt für die Gesamtheit der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche, die aus demselben Ereignis gegen Personen entstanden sind, die dem gleichen Personenkreis im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c des Haftungsbeschränkungsübereinkommens angehören. 3Er steht ausschließlich zur Befriedigung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche zur Verfügung; Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Haftungsbeschränkungsübereinkommens ist nicht anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 612 HGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2013Artikel 1 Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
vom 20.04.2013 BGBl. I S. 831

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 612 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 612 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 611 HGB Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung (vom 25.04.2013)
... und des Haftungsübereinkommens von 1992 gelten die §§ 612 bis ...
§ 615 HGB Beschränkung der Haftung des Lotsen (vom 25.04.2013)
... Ansprüche in entsprechender Anwendung des § 611 Absatz 1, 3 und 4 sowie der §§ 612 bis 614 und 617 mit der Maßgabe beschränken, dass für diese Ansprüche ein ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 28 WaStrG Strompolizeiliche Verfügungen (vom 01.07.2019)
... Kosten, können sie ihm auferlegt werden. (4) Die Vorschriften der §§ 611 bis 617 des Handelsgesetzbuchs sowie der §§ 4 bis 5n des Binnenschiffahrtsgesetzes ...
§ 30 WaStrG Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schiffahrtshindernissen (vom 01.07.2019)
... Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. Die Vorschriften der §§ 611 bis 617 des Handelsgesetzbuchs sowie der §§ 4 bis 5n des Binnenschiffahrtsgesetzes ...

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 7 EGHGB (vom 25.04.2013)
... Absatz 7 sowie den §§ 608 und 610, über Bergung, 4. die §§ 611 bis 617 über die Beschränkung der Haftung. (2) Die Vorschriften der ... über die Beschränkung der Haftung. (2) Die Vorschriften der §§ 611 bis 617 des Handelsgesetzbuchs sind auch auf Ansprüche, die nicht auf den Vorschriften des ...

Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
neugefasst durch B. v. 23.03.1999 BGBl. I S. 530, 2000 I S. 149; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079
§ 1 SVertO Einleitung des Verteilungsverfahrens (vom 25.04.2013)
... bestimmten Ereignis entstandenen Ansprüche nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs beschränken können und wegen eines solchen Anspruchs ein ...
§ 8 SVertO Wirkungen der Eröffnung (vom 25.04.2013)
... Ereignis entstanden sind, 2. der Haftungsbeschränkung nach den §§ 611 bis 616 des Handelsgesetzbuchs unterliegen und 3. zu der Anspruchsklasse, im Falle des ...
§ 41 SVertO Wirkungen der Eröffnung (vom 01.07.2019)
...  1. der Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach den §§ 611 bis 616 des Handelsgesetzbuchs unterliegen, die Ansprüche treten, die der ...

Umweltschadensgesetz (USchadG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
§ 9 USchadG Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen (vom 01.07.2019)
... nicht das Recht des Verantwortlichen, seine Haftung nach § 611 Absatz 1, 4 und 5, den §§ 612 bis 617 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes ...

Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 305a ZPO Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung (vom 01.07.2019)
... der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dass 1. aus demselben ... (§ 611 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs) oder in den §§ 612 , 613 oder 615 des Handelsgesetzbuchs bestimmt sind, so kann das Gericht das Recht auf ...
§ 786a ZPO See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung (vom 01.07.2019)
... des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... und des Haftungsübereinkommens von 1992 gelten die §§ 612 bis 617. § 612 Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus ... des Haftungsübereinkommens von 1992 gelten die §§ 612 bis 617. § 612 Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung (1) Das ... Ansprüche in entsprechender Anwendung des § 611 Absatz 1, 3 und 4 sowie der §§ 612 bis 614 und 617 mit der Maßgabe beschränken, dass für diese Ansprüche ein ...
Artikel 2 SeeHaRefG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... 7 sowie den §§ 608 und 610, über Bergung, 4. die §§ 611 bis 617 über die Beschränkung der Haftung." b) In Absatz 2 wird die ... 2 wird die Angabe „§§ 486 bis 487e" durch die Angabe „§§ 611 bis 617" ersetzt. 3. Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 4 SeeHaRefG Änderung des Umweltschadensgesetzes
... 487 bis 487e" durch die Wörter „§ 611 Absatz 1, 4 und 5, den §§ 612 bis 617" ...
Artikel 7 SeeHaRefG Änderung der Zivilprozessordnung
... des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „§ 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter ... Wörter „(§ 611 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs) oder in den §§ 612 , 613 oder 615 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt. 4. § 786a wird wie folgt ... des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „§ 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 2 werden die ...
Artikel 9 SeeHaRefG Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
... des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „§ 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt. b) In Nummer 3a werden die Wörter ... 486 bis 487d des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „§§ 611 bis 616 des Handelsgesetzbuchs" ersetzt. 3. In § 14 Absatz 1 werden jeweils ... 486 bis 487d des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „§§ 611 bis 616 des Handelsgesetzbuchs" ...