Zitierungen von § 138 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 138 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 141 HGB Anmeldung der Auflösung (vom 01.01.2024)
... Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ( § 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund ... Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im ... und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der Löschung der Gesellschaft ( § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ) entfällt die Eintragung der Auflösung. (2) Ist aufgrund einer Vereinbarung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Artikel 1 G. v. 25.07.1994 BGBl. I S. 1744; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 9 PartGG Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft (vom 01.01.2024)
... der Partnerschaft sind, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, die §§ 130 bis 142 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden. (2) (weggefallen)  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... bleibt unberührt. Fünfter Titel Auflösung der Gesellschaft § 138 Auflösungsgründe (1) Die Gesellschaft wird aufgelöst durch:  ... Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ( § 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund ... Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ); dann hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der ... und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Fall der Löschung der Gesellschaft ( § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ) entfällt die Eintragung der Auflösung. (2) Ist aufgrund einer Vereinbarung ...


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