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Zitierungen von § 120 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... erfolgt ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. § 120 Ermittlung von Gewinn- und Verlustanteilen (1) Die geschäftsführungsbefugten ...
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