Zitierungen von § 122 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 122 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

D-Markbilanzgesetz (DMBilG)
neugefasst durch B. v. 28.07.1994 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 1 G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
§ 27 DMBilG Neufestsetzung
... der Absätze 2 und 3 neu festzusetzen. Das Entnahmerecht der Gesellschafter nach § 122 des Handelsgesetzbuchs darf nicht dazu führen, daß das in der Eröffnungsbilanz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss. § 122 Gewinnauszahlung Jeder Gesellschafter hat aufgrund des festgestellten ...


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