Zitierungen von § 144 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 144 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 145 HGB Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren (vom 01.01.2024)
... ist unwirksam. (2) Beteiligte sind: 1. jeder Gesellschafter ( § 144 Absatz 1 ), 2. der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters (§ 144 ... Absatz 1), 2. der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters ( § 144 Absatz 2 ), 3. der gemeinsame Vertreter (§ 144 Absatz 3) und 4. der ... Vermögen des Gesellschafters (§ 144 Absatz 2), 3. der gemeinsame Vertreter ( § 144 Absatz 3 ) und 4. der Privatgläubiger des Gesellschafters, durch den die zur Auflösung ...
§ 178 HGB Liquidation der Kommanditgesellschaft (vom 01.01.2024)
... § 144 Absatz 1 findet auf die Kommanditisten keine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... dieses Titels, sofern sich nicht aus dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. § 144 Liquidatoren (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist ... ist unwirksam. (2) Beteiligte sind: 1. jeder Gesellschafter ( § 144 Absatz 1 ), 2. der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters (§ ... Absatz 1), 2. der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters ( § 144 Absatz 2 ), 3. der gemeinsame Vertreter (§ 144 Absatz 3) und 4. der ... Vermögen des Gesellschafters (§ 144 Absatz 2), 3. der gemeinsame Vertreter ( § 144 Absatz 3 ) und 4. der Privatgläubiger des Gesellschafters, durch den die zur Auflösung ... wie folgt gefasst: „§ 178 Liquidation der Kommanditgesellschaft § 144 Absatz 1 findet auf die Kommanditisten keine Anwendung." 18. § 179 wird wie folgt ...
Artikel 68 MoPeG Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
... folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§§ 131 bis 144 des Handelsgesetzbuchs " durch die Wörter „§§ 130 bis 142 des Handelsgesetzbuchs" ...


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