Zitierungen von § 148 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 148 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
§ 154 KAGB Verwaltung und Anlage (vom 16.04.2026)
... Die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz auf den Beginn der Liquidation nach § 148 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bleibt hiervon ...
§ 161 KAGB Auflösung und Liquidation (vom 16.04.2026)
... Pflicht zur Erstellung einer Bilanz auf die Beendigung der Liquidation gemäß § 148 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bleibt hiervon unberührt. (4) Die Kommanditisten haften nach Beendigung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsrisikobegrenzungsgesetz
G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
Artikel 1 FoRiBG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs 1)
... gelten entsprechend. Die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz auf den Beginn der Liquidation nach § 148 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bleibt hiervon unberührt." 60. In § 157 wird nach der Angabe ... Die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz auf die Beendigung der Liquidation gemäß § 148 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bleibt hiervon unberührt." 62. § 162 Absatz 2 wird wie folgt ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die Wörter „gleichviel welcher Form" eingefügt. 17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben. 18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 51 MoPeG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die Eintragung der gerichtlichen Abberufung von Liquidatoren geschieht von Amts wegen. § 148 Rechtsstellung der Liquidatoren (1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht ...


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