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Zitierungen von § 349 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 349 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 383 HGB
... auch die Vorschriften des Ersten Abschnittes des Vierten Buches mit Ausnahme der §§ 348 bis 350 ...
§ 407 HGB Frachtvertrag
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis ...
§ 453 HGB Speditionsvertrag
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis ...
§ 467 HGB Lagervertrag
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis ...
§ 481 HGB Hauptpflichten. Anwendungsbereich (vom 25.04.2013)
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis ...
§ 553 HGB Schiffsmietvertrag (vom 25.04.2013)
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis ...
§ 557 HGB Zeitchartervertrag (vom 25.04.2013)
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 303 AktG Gläubigerschutz (vom 01.08.2022)
... zu leisten, kann der andere Vertragsteil sich für die Forderung verbürgen. § 349 des Handelsgesetzbuchs über den Ausschluß der Einrede der Vorausklage ist nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 482 Allgemeine Angaben zum Gut (1) Der Befrachter hat dem ... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 554 Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung ... des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 558 Beurkundung Jede Partei des Zeitchartervertrags kann ...
 
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