interne Verweise§ 383 HGB ... die Vorschriften des Ersten Abschnittes des Vierten Buches mit Ausnahme der §§ 348 bis 350 ...
§ 467 HGB Lagervertrag (vom 01.01.2025) ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 482 Allgemeine Angaben zum Gut (1) Der Befrachter hat dem ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 554 Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 558 Beurkundung Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3486/v48833.htm