Zitierungen von § 350 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 350 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 383 HGB
... die Vorschriften des Ersten Abschnittes des Vierten Buches mit Ausnahme der §§ 348 bis 350  ...
§ 407 HGB Frachtvertrag
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 453 HGB Speditionsvertrag
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 467 HGB Lagervertrag
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 481 HGB Hauptpflichten. Anwendungsbereich (vom 25.04.2013)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 553 HGB Schiffsmietvertrag (vom 25.04.2013)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
§ 557 HGB Zeitchartervertrag (vom 25.04.2013)
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 482 Allgemeine Angaben zum Gut (1) Der Befrachter hat dem ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 554 Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung  ... Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350. § 558 Beurkundung Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die ...


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