Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... 442 Abs. 1" durch die Angabe „§ 441 Absatz 1" ersetzt. 34. § 466 wird wie folgt gefasst: „§ 466 Abweichende Vereinbarungen über die ... 1" ersetzt. 34. § 466 wird wie folgt gefasst: „§ 466 Abweichende Vereinbarungen über die Haftung (1) Soweit der Speditionsvertrag ...
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