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Zitierungen von
§ 477 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 477 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes. §
477
Ausrüster (1) Ausrüster ist, wer ein ihm nicht gehörendes Schiff zum ...
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