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Zitierungen von § 480 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 480 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 570 HGB Schadensersatzpflicht (vom 25.04.2013)
... Die Ersatzpflicht tritt jedoch nur ein, wenn den Reeder jenes Schiffes oder eine in § 480 genannte Person ein Verschulden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 437; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 6 EGHGB (vom 25.04.2013)
... Konnossemente (RGBl. 1939 II S. 1049) (Haager Regeln) ausgestellt, so sind die §§ 480 , 483, 485 und 488, die §§ 513 bis 525 in Verbindung mit den §§ 498, 499, 501, ...
Artikel 7 EGHGB (vom 25.04.2013)
... anzuwenden, wenn das Schiff nicht zum Erwerb durch Seefahrt betrieben wird: 1. § 480 über die Verantwortlichkeit des Reeders für ein Mitglied der Schiffsbesatzung und einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... der Eintragungen zum Unfall sowie eine Beglaubigung dieser Abschrift verlangen. § 480 Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen Hat sich ein ... wurde. Die Ersatzpflicht tritt jedoch nur ein, wenn den Reeder jenes Schiffes oder eine in § 480 genannte Person ein Verschulden trifft. § 571 Mitverschulden (1) Sind ...
Artikel 2 SeeHaRefG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... Konnossemente (RGBl. 1939 II S. 1049) (Haager Regeln) ausgestellt, so sind die §§ 480 , 483, 485 und 488, die §§ 513 bis 525 in Verbindung mit den §§ 498, 499, 501, ... anzuwenden, wenn das Schiff nicht zum Erwerb durch Seefahrt betrieben wird: 1. § 480 über die Verantwortlichkeit des Reeders für ein Mitglied der Schiffsbesatzung und einen ...