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Zitierungen von § 528 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 528 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 527 HGB Reisefrachtvertrag (vom 25.04.2013)
... sind die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes ...
§ 535 HGB Löschen (vom 25.04.2013)
... Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... sind die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes bestimmen. § 528 Ladehafen. Ladeplatz (1) Der ... anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes bestimmen. § 528 Ladehafen. Ladeplatz (1) Der Verfrachter hat das Schiff zur Einnahme des Gutes an den ... verladen oder abgeladen wird. § 535 Löschen (1) Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen ...