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Zitierungen von § 529 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 529 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 527 HGB Reisefrachtvertrag (vom 25.04.2013)
... die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes ...
§ 535 HGB Löschen (vom 25.04.2013)
... Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes bestimmen. § 528 Ladehafen. Ladeplatz (1) Der ... der gebotenen Sorgfalt einen sicheren Ladehafen oder Ladeplatz auswählen. § 529 Anzeige der Ladebereitschaft (1) Der Verfrachter hat, sobald das Schiff am Ladeplatz ... oder abgeladen wird. § 535 Löschen (1) Die §§ 528 bis 531 über Ladehafen und Ladeplatz, Anzeige der Ladebereitschaft, Ladezeit und Verladen ...
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