Zitierungen von § 532 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 532 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 527 HGB Reisefrachtvertrag (vom 25.04.2013)
... die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes ...
§ 534 HGB Kündigung durch den Verfrachter (vom 25.04.2013)
... § 490 kündigen und die Ansprüche nach § 489 Absatz 2 in Verbindung mit § 532 Absatz 2 geltend machen. (2) Der Verfrachter kann den Vertrag bereits vor Ablauf der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die §§ 481 bis 511 und 513 bis 525 entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 528 bis 535 nichts anderes bestimmen. § 528 Ladehafen. Ladeplatz (1) Der ... (2) Der Verfrachter ist nicht befugt, das Gut umzuladen. § 532 Kündigung durch den Befrachter (1) Der Befrachter kann den Reisefrachtvertrag ... § 490 kündigen und die Ansprüche nach § 489 Absatz 2 in Verbindung mit § 532 Absatz 2 geltend machen. (2) Der Verfrachter kann den Vertrag bereits vor Ablauf der ...


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