Zitierungen von § 541 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 541 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 543 HGB Zinsen und Verfahrenskosten (vom 25.04.2013)
... und Verfahrenskosten sind über die in den §§ 538, 541 und 542 genannten Haftungshöchstbeträge hinaus zu ...
§ 544 HGB Rechnungseinheit (vom 25.04.2013)
... in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen ...
§ 545 HGB Wegfall der Haftungsbeschränkung (vom 25.04.2013)
... in den §§ 541 und 542 sowie im Personenbeförderungsvertrag vorgesehenen Haftungshöchstbeträge ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
G. v. 15.06.1895 RGBl. S. 301; zuletzt geändert durch Artikel 55 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 77 BinSchG (vom 25.04.2013)
... und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Personen, deren er sich bei der Ausführung der Beförderung bedient. § 541 Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden (1) Die Haftung des ... Zinsen und Verfahrenskosten sind über die in den §§ 538, 541 und 542 genannten Haftungshöchstbeträge hinaus zu erstatten. § 544 ... zu erstatten. § 544 Rechnungseinheit Die in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen ... § 545 Wegfall der Haftungsbeschränkung Die in den §§ 541 und 542 sowie im Personenbeförderungsvertrag vorgesehenen Haftungshöchstbeträge ...
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 5. Die Überschrift ...


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