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Zitierungen von § 598 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 598 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die Kosten der die Befriedigung aus dem Schiff bezweckenden Rechtsverfolgung. § 598 Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger (1) Das Pfandrecht der ...
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