§ 6 - Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 26.08.1985 BGBl. I S. 1756; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 04.09.1969; FNA: 790-15 Forstwirtschaft
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§ 6 (weggefallen)


§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 6 Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ForstSchAusglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ForstSchAusglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11a ForstSchAusglG Übergangsvorschrift
... §§ 3 bis 7 sind in ihrer vom 1. September 1985 an geltenden Fassung erstmals für Wirtschaftsjahre ...


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