Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Glasfachschule Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (RheinbAusbGlV 1978 k.a.Abk.)

V. v. 10.07.1978 BGBl. I S. 985; aufgehoben durch § 3 V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1485
Geltung ab 14.07.1978; FNA: 7110-7 Handwerk im Allgemeinen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 40 Abs. 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) der zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung des § 28 des Gesetzes vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2658), wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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