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Zitierungen von § 151 Grundbuchordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 151 GBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 5 NotUntAufbÄndG Änderung der Grundbuchordnung
... Person oder Stelle öffentlich beglaubigt worden sind." 3. Folgender § 151 wird angefügt: „§ 151 Für Erklärungen, die bis ... worden sind." 3. Folgender § 151 wird angefügt: „ § 151 Für Erklärungen, die bis einschließlich 8. Juni 2017 beurkundet oder ...
 
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