interne Verweise§ 59 GBO ... und von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder ermächtigten Justizangestellten ( § 56 Abs. 2 ) zu unterschreiben, auch wenn bezüglich der belasteten Grundstücke insoweit verschiedene ...
§ 61 GBO ... muß die Bezeichnung als Teilhypothekenbrief sowie eine beglaubigte Abschrift der im § 56 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Angaben des bisherigen Briefes enthalten, den Teilbetrag der Hypothek, auf den er ... (3) Wird der Teilhypothekenbrief vom Grundbuchamt hergestellt, so ist auf die Unterschrift § 56 Abs. 2 anzuwenden. (4) Die Herstellung des Teilhypothekenbriefes soll auf dem bisherigen Brief ...
§ 62 GBO ... nach § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Auf die Unterschrift ist § 56 Abs. 2 anzuwenden. (3) In den Fällen des § 53 Abs. 1 hat das Grundbuchamt ...
§ 70 GBO ... Die Vorschriften der §§ 56 bis 69 sind auf den Grundschuldbrief und den Rentenschuldbrief entsprechend anzuwenden. ...
§ 143 GBO (vom 09.06.2017) ... das Grundbuchwesen; jedoch sind die §§ 12a und 13 Abs. 3, § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 56 Abs. 2 , § 59 Abs. 1 Satz 2, § 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 auch in diesen Fällen ...
Zitat in folgenden NormenGrundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 122
§ 47 GBV ... zu versehen, welche die Worte Deutscher Hypothekenbrief und die Bezeichnung der Hypothek (§ 56 Abs. 1 der Grundbuchordnung) enthält, über die der Brief erteilt wird. Die laufende ...
§ 87 GBV Erteilung von Briefen (vom 09.10.2013) ... Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Der Brief soll abweichend von § 56 Absatz 1 Satz 2 der Grundbuchordnung weder unterschrieben noch mit einem Siegel oder Stempel ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
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