Zitierungen von § 72 Grundbuchordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 GBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 36 FGG-RG Änderung der Grundbuchordnung (vom 05.08.2009)
... die Wörter „der Ausschließungsbeschluss" ersetzt. 6. In § 72 wird das Wort „Landgericht" durch das Wort „Oberlandesgericht" ersetzt. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 8 KostO Vorschüsse (vom 01.09.2009)
... entsprechend anzuwenden; jedoch findet die Beschwerde in Grundbuchsachen nach den §§ 71 bis 81 der Grundbuchordnung und in Schiffsregistersachen nach den §§ 75 bis 89 der ...


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