Zitierungen von § 127 Grundbuchordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 127 GBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 129 GBO (vom 09.10.2013)
... angeben, an dem sie wirksam geworden ist. Bei Eintragungen, die gemäß § 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Inhalt des Grundbuchs werden, bedarf es abweichend von Satz 1 der Angabe ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Grundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 122
§ 74 GBV Veranlassung der Eintragung (vom 09.10.2013)
... Eintragung in das maschinell geführte Grundbuch wird, vorbehaltlich der Fälle des § 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Grundbuchordnung sowie des § 76a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 ...
§ 86 GBV Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen (vom 09.10.2013)
... 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung) maschinell geführt wird und durch Rechtsverordnung nach § 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Grundbuchordnung nichts anderes bestimmt ist, kann das Grundbuchamt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 1 DaBaGG Änderung der Grundbuchordnung
... der Inhalte (Datenbankgrundbuch) geführt wird" eingefügt. 15. § 127 wird wie folgt gefasst: „§ 127 (1) Die Landesregierungen werden ... eingefügt. 15. § 127 wird wie folgt gefasst: „§ 127 (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, ... sie Bezug nimmt." 16. In § 129 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 127 Abs. 1" durch die Wörter „§ 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. ... Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 127 Abs. 1" durch die Wörter „§ 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 17. § 131 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 DaBaGG Änderung der Grundbuchverfügung
... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 127 der Grundbuchordnung" durch die Wörter „§ 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der ... die Wörter „§ 127 der Grundbuchordnung" durch die Wörter „§ 127 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Grundbuchordnung sowie des § 76a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 ...


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