Zitierungen von § 2 Sportseeschifferscheinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SportSeeSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportSeeSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SportSeeSchV Zuständigkeit (vom 08.09.2015)
... Die nach § 2 beauftragten Verbände richten einen gemeinsamen Lenkungsausschuß ein, der die ... und die Erteilung der Sportsee- und Sporthochseeschifferscheine richten die nach § 2 beauftragten Verbände eine Zentrale Verwaltungsstelle in Hamburg ein, welche die ...
Anlage 3 SportSeeSchV (zu § 2 Abs. 1) (vom 08.09.2015)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 511 9. ZustAnpV Sportseeschifferscheinverordnung
...  In § 2 Satz 1 bis 3, § 3 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 bis 5 und 6 Satz 1 und § 15 Abs. 2 der ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 53 WSVZuAnpV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Satz 2, § 4 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 4a Absatz 1 sowie § 13 Absatz 1 Satz 1 ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 543 10. ZustAnpV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Satz 1, 2 und 3, § 3 Absatz 2 Satz 2, § 4 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 4a Absatz 1, ...


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