§ 5 InvZulG 1996 Höhe der Investitionszulage ... Die Investitionszulage beträgt 1. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 1 12 vom Hundert, 2. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 2 und 3 8 vom ... im Sinne des § 3 Nr. 1 12 vom Hundert, 2. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 2 und 3 8 vom Hundert, 3. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4 und 5 5 vom ... Sinne des § 3 Nr. 2 und 3 8 vom Hundert, 3. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4 und 5 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage. (2) Die ... (2) Die Investitionszulage erhöht sich bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 3 und 4, die der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 1995 begonnen und vor dem 1. Januar ... (3) Die Investitionszulage erhöht sich bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4 auf 10 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, soweit die Bemessungsgrundlage im ... (4) Die Investitionszulage erhöht sich bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 1995 begonnen hat, auf 10 vom Hundert ...