Zitierungen von § 3 InvZulG 1996

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 InvZulG 1996 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvZulG 1996 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 InvZulG 1996 Anspruchsberechtigter, Fördergebiet
... die im Fördergebiet begünstigte Investitionen im Sinne der §§ 2 und 3 vornehmen, haben Anspruch auf eine Investitionszulage, soweit sie nicht nach § 5 des ...
§ 5 InvZulG 1996 Höhe der Investitionszulage
... Die Investitionszulage beträgt 1. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 1 12 vom Hundert, 2. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 2 und 3 8 vom ... im Sinne des § 3 Nr. 1 12 vom Hundert, 2. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 2 und 3 8 vom Hundert, 3. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4 und 5 5 vom ... Sinne des § 3 Nr. 2 und 3 8 vom Hundert, 3. bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4 und 5 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage. (2) Die ... (2) Die Investitionszulage erhöht sich bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 3 und 4, die der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 1995 begonnen und vor dem 1. Januar ... (3) Die Investitionszulage erhöht sich bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4 auf 10 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, soweit die Bemessungsgrundlage im ... (4) Die Investitionszulage erhöht sich bei Investitionen im Sinne des § 3 Nr. 4, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 1995 begonnen hat, auf 10 vom Hundert ...
§ 11 InvZulG 1996 Anwendungsbereich
... der Anspruchsberechtigte nach dem 30. Juni 1991 begonnen hat. Dabei gilt abweichend von § 3 Satz 1 und § 5 folgendes: 1. Die Investitionszulage beträgt 12 vom Hundert ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed