§ 9a Zusätzliche Anforderungen an die Verwertung von bestimmten Bioabfällen
(1)
1Entsorgungsträger, Erzeuger und Besitzer dürfen die in
Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe b genannten Bioabfälle nur mit Zustimmung der für sie zuständigen Behörde abgeben oder auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen aufbringen.
2Die Bioabfälle sind der zuständigen Behörde nach Art, Beschaffenheit, Bezugsquelle und Anfallstelle vor der erstmaligen Abgabe oder erstmaligen Aufbringung auf selbst bewirtschaftete Betriebsflächen sowie bei sich erheblich verändernder Zusammensetzung nach Art, Beschaffenheit oder Herkunft anzugeben.
3Die zuständige Behörde kann zur Bewertung der Eignung dieser Bioabfälle für die Verwertung verlangen, dass Untersuchungsergebnisse über Schwermetallgehalte und Fremdstoffanteile nach
§ 4 Absatz 3 und 4, über andere als die von
§ 4 Absatz 3 erfassten Schadstoffe und über zusätzliche Inhaltsstoffe sowie weitere Unterlagen vorgelegt werden.
4Eine Zustimmung der zuständigen Behörde ist für Erzeuger nicht erforderlich, wenn bei ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen der in
Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe b genannten Bioabfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen.
(3) Die nach Absatz 1 Satz 1 Verpflichteten haben eine Kopie der vollständigen Formblätter nach Absatz 2 Satz 1 und 2 einmalig im Geltungszeitraum der Behördenzustimmung bei der ersten Abgabe von Bioabfällen dem Bioabfallbehandler, Aufbereiter oder Einsammler oder im Falle von der Behandlung freigestellter Bioabfälle nach
§ 10 dem Gemischhersteller oder Bewirtschafter der Aufbringungsfläche auszuhändigen.
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interne Verweise§ 11 BioAbfV Nachweispflichten (vom 01.05.2023) ... oder sonstige geeignete Unterlagen sowie die Kopie der vollständigen Formblätter nach § 9a Absatz 3 beizufügen. Sie haben die Listen und die beizufügenden Unterlagen ab dem ...
§ 13 BioAbfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2023) ... und Klärschlamm auf derselben Fläche aufbringt oder 15. ohne Zustimmung nach § 9a Absatz 1 Satz 1 Bioabfall abgibt oder aufbringt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 2 ...
Anhang 1 BioAbfV (zu § 2 Nummer 1, 1a, 4, 5, § 2a Absatz 1, 2, 3, 4, § 3 Absatz 3, 7, 7a, 9, 10, § 4 Absatz 1, 2, 5, 6, 8, § 5 Absatz 1, 5, § 6 Absatz 1a, 2, § 7 Absatz 1, § 9a Absatz 1, § 10 Absatz 1, § 13a Absatz 1) Liste der für eine Verwertung auf Böden geeigneten Bioabfälle sowie der dafür geeigneten anderen Abfälle, biologisch abbaubaren Materialien und mineralischen Stoffe (vom 01.11.2023) ... § 2 Nummer 1 a) Bioabfälle, die keiner Zustimmung nach § 9a zur Verwertung bedürfen Abfallbezeichnung ... werden. b) Bioabfälle, die einer Zustimmung nach § 9a zur Verwertung bedürfen Abfallbezeichnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700, 2023 I Nr. 153
Artikel 1 AbfallRÄndV Änderung der Bioabfallverordnung (vom 01.05.2023) ... 126 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)" ersetzt. 10. In § 9a Absatz 3 wird nach dem Wort „Bioabfallbehandler" das Wort „, Aufbereiter" ... 10, § 4 Absatz 1, 2, 5, 6, 8, § 5 Absatz 1, 5, § 6 Absatz 1a, 2, § 7 Absatz 1, § 9a Absatz 1 , § 10 Absatz 1, § 13a Absatz 1) Liste der für eine Verwertung auf ...
Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung
V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 611
Artikel 1 BioAbfVuaÄndV Änderung der Bioabfallverordnung ... eingefügt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zusätzliche Anforderungen an die Verwertung von ... 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zusätzliche Anforderungen an die Verwertung von bestimmten Bioabfällen (1) ... und den Besitzer der Bioabfälle zu erfüllen. Bei Aufbringung unbehandelter, nach § 9a zustimmungspflichtiger Bioabfälle sind die Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten nach § 11 ... unter Verwendung der Kopie der vollständigen Formblätter nach § 9a Absatz 3 zu erfüllen. (4) Soweit nicht von einer Freistellung nach Absatz 1 oder ... sonstige geeignete Unterlagen sowie die Kopie der vollständigen Formblätter nach § 9a Absatz 3 beizufügen. Sie haben die Listen und die beizufügenden Unterlagen ab dem ... Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2, zuwiderhandelt, 15. ohne Zustimmung nach § 9a Absatz 1 Satz 1 Bioabfall abgibt oder aufbringt, 16. entgegen a) § ... § 4 Absatz 1, 2, 5, 6, 8, § 5 Absatz 1, 5, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 1, § 9a Absatz 1, § 10 Absatz 1, § 13a Absatz 1) Liste der für eine Verwertung ... § 2 Nummer 1 a) Bioabfälle, die keiner Zustimmung nach § 9a zur Verwertung bedürfen Abfallbezeichnung ... b) Bioabfälle, die einer Zustimmung nach § 9a zur Verwertung bedürfen Abfallbezeichnung ...
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
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