Änderung Eingangsformel *) BioAbfV vom 01.08.2012

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Eingangsformel BioAbfV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2012 geltenden Fassung
Eingangsformel *) BioAbfV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2012 geltenden Fassung
durch B. v. 04.04.2013 BGBl. I S. 658
 

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Eingangsformel


(Text neue Fassung)

Eingangsformel *)


(Textabschnitt unverändert)

Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung der beteiligten Kreise:

vorherige Änderung

 



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*) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

 



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