Anlage 6 (zu § 59 Abs. 6) (Muster 6)
(siehe BGBl. I 1986 S. 2527)
interne Verweise§ 59 ZÄApprO (vom 01.03.2020) ... ihm mit, welche Unterlagen fehlen. (6) Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 6 zu dieser Verordnung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3530/a50010.htm