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Zitierungen von § 23 Approbationsordnung für Zahnärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 ZÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 ZÄApprO
... das Gesamtergebnis ohne Berücksichtigung dieses Faches in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 2 zu ermitteln. War die Prüfung nur noch in einem Fach abzulegen, so ist sie nur ...
§ 31 ZÄApprO
... kann das Gesamtergebnis höchstens gut lauten. (2) Die Bestimmungen des § 23 Abs. 1 und des § 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 gelten für die zahnärztliche Vorprüfung ...